Entsorgungsbestimmungen
und -informationen
1. Entsorgung von Altbatterien nach dem Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien können Sie nach Gebrauch in Ihrer Nähe in kommunalen Sammelstellen und Sammelstellen der Hersteller abgeben. Auch wir sind in unseren Handelsgeschäften zur unentgeltlichen Rücknahme, der von uns derzeit oder früher vertriebenen Arten von Altbatterien in üblichen Mengen, verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Zurücksenden von Altbatterien an uns die Versandkosten tragen.
Informationen zur Entsorgung von Altbatterien:
Batterien bestehen teilweise aus gefährlichen Chemikalien, die für Mensch und Umwelt gefährlich sein können, daher dürfen diese nicht zusammen mit Hausmüll oder in der Umwelt entsorgt werden. Ddurchgekreuzte Mülltonnebedeutet, dass Altbatterien nach dem Gesetz zurückgegeben oder getrennt, einersicheren Entsorgung zugeführt werden müssen. Mit den Zeichen "Hg", "Cd" bzw. "Pb" werden diejenigen Batterien gekennzeichnet, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium bzw. mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten und als besonders umweltschädlich gelten.
2. Entsorgung von Elektroaltgeräten laut Elektro - und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektroaltgeräte nach dem Gesetz nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt entsorgt oder im Rahmen der Gesetze ggf. unentgeltlich zurückgegeben werden müssen. Bitte beachten Sie Ihre Eigenverantwortung bei der Löschung von personenbezogenen Daten, die auf Datenträgern in den Elektroaltgeräten enthalten sein können.